• 27. April 2020

Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in den Zügen der NordWestBahn

Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in den Zügen der NordWestBahn
Zum gegenseitigen Schutz ist es in den Zügen der NordWestBahn verpflichtend, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Ab Heute, 27. April, gilt in allen Zügen der NordWestBahn die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Durch die schrittweise Rückkehr zum öffentlichen Leben wird voraussichtlich auch das Fahrgastaufkommen in den Zügen wieder steigen. Um das Coronavirus weiterhin erfolgreich einzudämmen und die Infektionsgefahr so gering wie möglich zu halten, gilt somit auch in den Zügen der NordWestBahn, die allgemeingültige Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung (sog. Alltagsmaske) zu tragen.

Damit in den Zügen möglichst viel Abstand zwischen den Fahrgästen gehalten werden kann, bitten wir ferner darum, Fahrten, wenn möglich außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu legen, damit in den Stoßzeiten Berufspendler, Schüler und Schlüsselpersonen, wie medizinisches Personal, die Kapazitäten nutzen können.

So wird ein aktiver Beitrag zum eigenen und zum Schutz aller geleistet.

Parallel verweisen wir auf die bestehenden Hygieneregeln, wie das Niesen und Husten in die Armbeuge.

Auf unserer Homepage informieren wir immer aktuell, was es im Zusammenhang mit dem Coronavirus bei Fahrten in den Zügen der NordWestBahn zu beachten gibt unter www.nordwestbahn.de/corona

Foto: NordWestBahn/Detlef Heese

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