• 19. Mai 2021

Längere Rückzahlung der Soforthilfe möglich – IHK Lippe begrüßt Härtefallhilfen

Von Corona gebeutelte Unternehmen und Soloselbstständige haben jetzt in Nordrhein-Westfalen mehr Zeit für die Abrechnung und vor allem eventuelle Rückzahlung der Soforthilfe aus 2020.

NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart hat bekannt gegeben, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens die ausstehenden rund 380.000 Aufforderungen zur Darstellung über den tatsächlichen Liquiditätsengpass Mitte Juni 2021 erfolgen werden. Die Unternehmen erhalten bis zum 31. Oktober 2021 Zeit für ihre Rückmeldungen. Maria Klaas, Geschäftsführerin der IHK Lippe zu Detmold, unterstreicht: „Es ist ein positives Signal, dass jetzt mehr Zeit für die Rückmeldung besteht. Wir freuen uns, dass damit auch die Frist zur Rückzahlung der möglicherweise zu viel erhaltenen Mittel um fast ein Jahr auf Ende Oktober 2022 verlängert wird.“

Nach der NRW-Soforthilfe konnten besonders von Corona betroffene Unternehmen seit Juni letzten Jahres die drei Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfe beantragen. Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund einer besonderen und individuellen Härte die bestehenden Corona-Hilfsprogramme nicht in Anspruch nehmen konnten, erhalten jetzt einen Hoffnungsschimmer. „Die seit einigen Monaten angekündigten Härtefallhilfen können nun über Steuerberater u. ä. in Höhe von 5000 bis 100.000 Euro beantragt werden. Bund und Land stellen dazu insgesamt bis zu 316 Millionen Euro zur Verfügung“, berichtet Maria Klaas.

Vertiefende Informationen sowie die Antragsmöglichkeiten gibt es über das gemeinsame Antragsportal der Länder unter www.haertefallhilfen.de. Die Förderhöhe orientiert sich an den förderfähigen Fixkosten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbstständige, die von bestehenden Hilfsprogrammen, insbesondere der Überbrückungshilfe III, ausgeschlossen sind. Gleichzeitig muss das Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Existenz absehbar bedroht sein. Über die Förderhöhe und die Antragsberechtigung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall eine im Wirtschaftsministerium eingerichtete Härtefallkommission.

„Wir begrüßen diese Entwicklungen für unsere Unternehmen sehr. Perspektivisch hoffen wir zudem auf eine erneute Verlängerung der Überbrückungshilfen für weiterhin betroffene Unternehmen bis zum Jahresende 2021. Denn obwohl die ab dem 21. Mai zu erwartenden ersten Lockerungen ein wichtiger Schritt sind, hat Corona bisher in vielen Unternehmen tiefe Spuren hinterlassen“, betont Maria Klaas.

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