- 4. August 2020
Es gibt kein Recht auf Fremdgefährdung
„Bei aller Bedeutung des Demonstrationsrechts muss klar sein: Wer ohne Mund-Nase-Schutz dicht an dicht steht, gefährdet völlig unverantwortlich andere – ihr Leben, ihre wirtschaftliche Existenz. Der Demonstrant von heute kann eben der Superspreader von morgen sein. Hygieneauflagen für Demonstrationen sind daher nicht nur zumutbar, sondern geboten. Nur so können die Demonstranten ihre Rechte ohne Gefährdung Dritter ausüben. Organisatoren müssen verpflichtet werden, schlüssige und detaillierte Hygienekonzepte vorzulegen. Deren Einhaltung muss konsequent überprüft und Verstöße auch mit empfindlichen Geldbußen sanktioniert werden.
Auch Pöbler und Randalierer müssen konsequenter bestraft werden. Es muss ein klares Zeichen gesetzt werden, dass sich der Rechtsstaat nicht auf der Nase herumtanzen lässt. Denn auch wenn manche Corona-Demonstranten das anders sehen: Es gibt kein Recht auf Fremdgefährdung. Im Gegenteil: Gerade die Bewältigung einer Pandemie und die damit verbundene Krise setzen ein besonderes Verantwortungsbewusstsein für andere voraus“, so der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei.