• 26. September 2020

Förderzeitraum für Baukindergeld soll ausgeweitet werden

Mittel für das Baukindergeld, die in diesem Jahr pandemiebedingt noch nicht genutzt werden konnten, sollen laut Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021 für eine Verlängerung der Förderung übertragen werden. Dabei ist geplant, dass der Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes bis zum 31. März 2021 verlängert wird.

“Wir begrüßen, dass der Regierungsentwurf Mittel für eine Verlängerung des Baukindergeldes über 2020 hinaus vorsieht. Mit dem Baukindergeld fördern wir insbesondere junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen. Wir entlasten gleichzeitig die stark nachgefragten Mietwohnungsmärkte. Die eigenen vier Wände sind zudem die beste Altersvorsorge. Bisher konnten wir schon mehr als 260.000 Familien beim Sprung in das Wohneigentum unterstützen.

Im Zuge der parlamentarischen Haushaltsberatungen werden wir prüfen, ob der Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes bis Ende des kommenden Jahres ausgeweitet werden kann. Das Baukindergeld ist eine Erfolgsgeschichte, die fortgeschrieben werden sollte” , so der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kai Wegner.

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