• 7. September 2021

Gaspreisprozess – E.ON wiederholt „faules“ Vergleichsangebot

Mit diesem Vergleichsangebot konnte E.ON, schon in der 1. Instanz, viele „Gaspreisrebellen“ nicht überzeugen. Die Beklagten lehnten das Angebot ab. E.ON setzte sich vor Gericht nicht durch und ging in die Berufung.

Nach mehr als 10 Jahren und der aufwändigen Erstellung eines Gutachtens, traf man sich am 1. September im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Paderborn wieder.
Zum Hintergrund: 2004 bis 2008, bevor Gaskunden ihren Gaslieferanten wechseln konnten, herrschten paradiesische Zustände für Gasmonopolisten. Die Preisschraube für Heizgas konnte angezogen werden, ohne einen überzeugenden Nachweis für gestiegene Gasbezugskosten zu erbringen. Kunden nach „Gutsherrenart“ zu behandeln, war „gängige Praxis in der Gaswirtschaft“. Verbraucherfreundlichkeit ein Fremdwort. Hinhaltetaktik für die gerichtliche Überprüfung der Preis-Kalkulation, dagegen sehr.

In „letzter Sekunde“ hatten E.ON‘s Anwälte am Verhandlungstag das bekannte Vergleichsangebot aus dem Hut gezaubert. Aus meiner Sicht war das Prozesstaktik und nicht „im Sinne der Kunden“. Den Großteil (2/3) der offenen Forderungen auf die Beklagten abwälzen zu wollen, ist für mich dreist. Genauso die Aussage, einen „Schlussstrich“ im Sinne Ihrer Kunden ziehen zu wollen. War es nicht eher der Versuch einer Risikominimierung? Mein Eindruck ist, selbst die Armada von Anwälten konnte den Prozessverlauf nicht in E.ONs Richtung drehen. Da blieb nur noch der Rückzug, um Schlimmeres zu verhindern.

Ich hoffe sehr, E.ON wird sich, durch verbraucherfreundliche Urteile beflügelt, endlich seiner unrühmlichen Geschichte stellen müssen!

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