• 29. Februar 2020

Coronavirus: Gemeinsames Vorgehen zur Versorgung der NRW-Bevölkerung

Düsseldorf. Die ärztlichen Körperschaften in Nordrhein-Westfalen (NRW), die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie die örtlichen Gesundheitsbehörden und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) arbeiten bei der Eindämmung des neuartigen Coronavirus in NRW eng zusammen, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und die Menschen im Land bestmöglich zu informieren.

Die Zahl der bestätigten Corona-Fälle nimmt erwartungsgemäß zu. Ihre Ausbreitung ist bislang in allen Fällen begrenzt. Die lokalen Gesundheitsbehörden haben entsprechende Quarantänemaßnahmen getroffen, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern.

Das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt aktuell als gering bis mäßig ein.
Bei neuen Erkenntnissen kann sich diese Einschätzung kurzfristig ändern. Die Inkubationszeit dauert bis zu zwei Wochen, Kontaktpersonen von Infizierten sollen daher für 14 Tage unter häusliche Quarantäne gestellt werden. Die Erkrankungsverläufe sind bislang fast alle undramatisch.

Die Situation ist dadurch erschwert, dass derzeit viele Menschen an einer Erkältung oder einem grippalen Infekt leiden, oft begleitet von Atemwegsbeschwerden. Dies muss grundsätzlich kein Anlass zur Sorge sein.

Hinweise für Patienten

Beunruhigte Patienten können sich zunächst selbst fragen, ob sie zur Risikogruppe gehören: Wenn Symptome wie Husten, Schnupfen, Durchfall, Halskratzen und Fieber bestehen und

  • es in jüngerer Zeit einen Aufenthalt in einem Risikogebiet gemäß RKI-Definition gab oder
  • es zu einem Kontakt mit einem bestätigten Corona-Erkrankten oder Corona-Verdachtsfall kam
  • ist eine genaue ärztliche Abklärung erforderlich.

Grundsätzlich gilt: Patienten sollten in diesem Fall nicht ohne telefonische Anmeldung eine Praxis, ambulante Notdienstpraxis oder eine Krankenhausambulanz aufsuchen.

Sofern Patienten nach der sorgsamen Beantwortung der o. g. Fragen unsicher sind oder tatsächlich ein Risiko auf eine mögliche Corona-Infektion für sich festgestellt haben, sollten sie entweder ihren Haus-/Facharzt oder die kostenlose Arztrufnummer 11 6 11 7 (ohne Vorwahl) anrufen. Hier hilft medizinisches Fachpersonal bei der Klärung weiterer Fragen und es kann durch die Anwendung eines standardisierten medizinischen Ersteinschätzungsverfahrens und gezielte Fragen an den Erkrankten in kurzer Zeit eingeschätzt werden, ob ein Risiko besteht beziehungsweise ein Test erforderlich ist.

Selbstbefragung

Schlüsselfragen:

  • Habe ich grippeähnliche Symptome (zum Beispiel Fieber, Husten, infektbedingte Atemnot)?

UND

UND/ODER

  • Hatte ich innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem Coronavirus-Erkrankten?

Wenn JA: eine genaue ärztliche Abklärung ist erforderlich

Grundsätzlich gilt:

  • Telefonischer Kontakt: möglichst zum Hausarzt oder die 11 6 11 7 (ohne Vorwahl)
  • Händehygiene einhalten (gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife)
  • Hustenetikette einhalten (zum Beispiel Husten, Niesen in die Armbeuge)
  • Einwegtaschentücher nutzen: möglichst in einen Mülleimer mit Deckel entsorgen
  • Nach Möglichkeit mindestens 1–2 Meter Abstand zu hustenden und/oder niesenden Personen halten

Sollte sich dann der
Verdacht auf eine Corona-Erkrankung erhär­ten, kann im Anschluss ein ärztlicher
Hausbesuch durchgeführt werden, um einen Abstrich zu nehmen. Sollte ein
bestätigter Fall vorliegen, würde parallel eine Information an das
Gesundheitsamt erfolgen, das die weiteren Maßnahmen zur Behandlung mit dem
Behandler koordiniert.

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