• 27. März 2020

Die Corona-Krise meistern

IHK Lippe schaltet Telefon-Hotline frei 05231 7601-94

Die Corona-Krise
beeinflusst die lippische Wirtschaft gravierend. Gerade kleinen und mittleren
Unternehmen stellen sich drängende Fragen: Wie gelingt es zu überleben? Gibt es
Zuschüsse? Unter welchen Bedingungen kann Kurzarbeitergeld beantragt werden? Das
sind im Moment die meist gestellten Fragen, nachdem ein Großteil der
Einzelhandelsgeschäfte, einige Dienstleistungsunternehmen und
Gastronomiebetriebe schließen mussten.

Hatten noch Anfang März
bei einer IHK Blitzumfragen knapp jedes zweite Unternehmen negative Auswirkungen
gespürt, sind es drei Wochen später 92 Prozent der Antwortenden. Binnen weniger
Stunden haben sich 510 Unternehmen an der zweiten Blitzumfrage in dieser Woche
beteiligt. „Die um fast 60 Prozent gestiegene Beteiligung zeigt, wie sehr die
Corona-Krise die lippische Wirtschaft in Atem hält“, betonte Axel Martens,
Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Liebe zu Detmold.

Hatten Anfang März noch
knapp ein Viertel der Antwortenden Umsatzrückgänge von mehr als 10 Prozent
befürchtet, sind es nun dreiviertel. Drei von zehn Unternehmen informieren über
einen Umsatzeinbruch von mehr als 50 Prozent. Bei einem Siebtel der Betriebe ist
derzeit noch keine Einschätzung möglich.

Die Herausforderungen
für die Unternehmen sind vielfältig und treffen einige Unternehmen mehrfach. An
erster Stelle steht die gesunkene Nachfrage, gefolgt von der Stornierung von
Aufträgen und dem Stillstand der geschäftlichen Tätigkeit, da Unternehmen auf
behördliche Anordnung geschlossen wurden. Die Folgen sind in der Regel
Liquiditätsengpässe. Ein Fünftel der Unternehmen befürchtet, dass sie einen
Insolvenzantrag stellen müssen. Zum Thema Insolvenz hofft die IHK darauf, dass
das Bundesjustizministerium die Antragsfrist verlängert. Fehlende
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen bei einem Siebtel der Unternehmen zu
Ausfällen.

Zur Abmilderung dieser
angespannten Situation erwarten die Unternehmen von der Politik insbesondere
Soforthilfen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und Steuerstundungen
beziehungsweise die Herabsetzung von Vorauszahlungen. Auch Erleichterungen beim
Kurzarbeitergeld können helfen, die schwierige Situation zu meistern. Gestern
hat das Land NRW beschlossen, dass ab dem 27. März 2020 Zuschüsse beantragt
werden können. Die Bundesgelder in Höhe von 9000 € bei Unternehmen mit weniger
als fünf Beschäftigten und 15.000 € bei Unternehmen mit weniger als zehn
Beschäftigten wird das Land aufstocken: Unternehmen mit zehn bis 50
Beschäftigten können einen Zuschuss von 25.000 € beantragen. Das Antragsformular
muss online ausgefüllt werden https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020und wird bearbeitet von
der Bezirksregierung Detmold.

Die IHK Lippe hat ab 
heute für die Soforthilfe die Hotline 05231 7601-94 geschaltet, die am 27. März 
2020 bis 18:00 Uhr und am Sonnabend, 28. März 2020 von 10:00 Uhr – 15:00 Uhr 
besetzt sein wird. Für Fragen zum Kurzarbeitergeld lautet die Hotline der IHK 
Lippe 05231 7601-93. 

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