• 27. März 2020

FLVW setzt Abgaben aus und lässt Spielbetrieb bis auf Weiteres ruhen

Der Spiel- und Trainingsbetrieb in Westfalen bleibt bis auf Weiteres ausgesetzt. Mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen sollen die Vereine von einer Wiederaufnahme des Spielbetriebs informiert werden. Die westfälische Leichtathletik setzt alle vorgesehenen Meisterschaftsveranstaltungen bis Ende Mai 2020 aus.

“Gleichzeitig haben wir uns entschieden, unsere Vereine auch finanziell zu entlasten”, sagt Gundolf Walaschewski, Präsident des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) und dankt den westfälischen Kreisvorsitzenden für die Bereitschaft dazu. “In den Gesprächen wird immer wieder deutlich, wie groß und beherrschend die finanziellen Nöte unserer Vereine sind. Deshalb haben wir beschlossen, die pauschalisierten Spielabgaben für die Rückrunde nicht zu erheben beziehungsweise bereits geleistete Abgaben zurückzuzahlen. Eine weitere Entlastung bedeutet ebenfalls der Wegfall der pauschalen Belastung der Schiedsrichterkosten.”

Ordnungsgelder wegen Nicht-Erfüllung des Schiedsrichter-Solls werden zwar nicht erlassen, aber ausgesetzt. Ähnlich verfährt der FLVW bei weiteren Ordnungsgeldern, die sich zum Beispiel aus in der Corona-Pause noch durchgeführten oder durchzuführenden Sportgerichtsverfahren ergeben. Diese werden zwar veröffentlicht, aber gestundet.

“Damit tragen wir den Sorgen unserer Vereine Rechnung, denen ohne Spiele und Wettkämpfe die Einnahmen wegbrechen, wobei die fixen Kosten weiterlaufen”, erklärt Vizepräsident Finanzen Peter Wolf die Entscheidung des Präsidiums.

Eine Neubewertung der Lage für den Spielbetrieb und das Wettkampfwesen erfolgt durch die Task Force des FLVW täglich. Bei Fragen und Problemen können sich die westfälischen Vereine direkt an die Task Force des FLVW wenden.

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