• 24. Juni 2020

Corona-Ausbildungsprämie ist richtiges Signal

Stuttgart. „Ein richtiges Signal, um Ausbildungsplätze auch in der Krise zu schützen und das Ausbildungsniveau der Ausbildungsbetriebe aufrecht zu erhalten“, so bewertet Marjoke Breuning, Vizepräsidentin des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK) und Präsidentin der für Ausbildungsfragen zuständigen IHK Region Stuttgart, die Prämie für Ausbildungsbetriebe, die gestern durch das Bundeskabinett beschlossen wurde.

Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ werden kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), die ihr Lehrstellenangebot dieses Jahr beibehalten oder sogar erhöhen, finanziell unterstützt.

Eine Anfang Juni durchgeführte Befragung des BWIHK bei 3.500 Südwestunternehmen hat ergeben, dass rund ein Drittel der Ausbildungsbetriebe gar nicht mehr oder weniger ausbilden wollen als im Vorjahr. Die Förderung sei laut Breuning daher für kleine und mittlere Betriebe wichtig, damit sie im Fall von Kurzarbeit mit den Kosten der Ausbildung nicht allein dastehen und ihre Ausbildungstätigkeiten aufrechterhalten können. „Die Prämie ist aber auch ein Zeichen an die vielen jungen Menschen, die sich gerade in Ausbildung befinden und für die Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die in diesem Jahr mit einer dualen Berufsausbildung in ihr Berufsleben starten wollen“, so Breuning weiter. „Die Corona-Krise darf nicht zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen und der Fachkräftesicherung werden. Schließlich sind die Auszubildenden von heute unsere Fachkräfte von morgen. Wir müssen ihnen verlässliche Zukunftsaussichten geben und sie wissen lassen, dass wenn sie eine Ausbildung beginnen, sie diese auch erfolgreich abschließen können.“

Prämienberechtigt sind KMUs mit bis zu 249 Vollzeitbeschäftigten zum Stichtag 29. Februar 2020, die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind.

Das Bundesprogramm beinhaltet folgende Eckpunkte:

Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus
Eine Förderung setzt voraus, dass das Unternehmen sein Ausbildungsniveau im Jahr 2020 im durchschnittlichen Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringert und beinhaltet einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag. Die Auszahlung erfolgt nach dem Ende der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit.

Ausbildungsprämie bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus
Eine Förderung setzt voraus, dass das Unternehmen sein Ausbildungsniveau im Jahr 2020 im durchschnittlichen Vergleich zu den drei Vorjahren erhöht. Anstelle der Förderung über 2.000 Euro erhält das Unternehmen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro für jeden zusätzlich für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag im Vergleich zum früheren Ausbildungsniveau. Die Auszahlung erfolgt auch in diesem Falle nach dem Ende der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit.

Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung
Ziel der Förderung ist es, Kurzarbeit bei Auszubildenden zu vermeiden, um den erfolgreichen Abschluss der begonnenen Ausbildung sicherzustellen. Die Förderung erfolgt in Höhe von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat, in dem im Betrieb ein Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen ist und Auszubildende sowie deren Ausbilder dennoch nicht in Kurzarbeit sind. Eine Förderung erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie und ist befristet auf Zeiten bis zum 31. Dezember 2020.

Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung
Die Verbund- oder Auftragsausbildung kann in anderen KMUs, in Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) oder durch andere etablierte Ausbildungsdienstleister durchgeführt werden, wobei die betriebliche Ausbildung Vorrang hat. Die Details der Durchführung einer solchen Verbund- oder Auftragsausbildung stehen noch nicht fest. Eine Förderung erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie und ist befristet bis zum 30. Juni 2021.

Übernahmeprämie
Antragsberechtigt sind KMUs, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen KMUs bis zum 31. Dezember 2020 für die Dauer der restlichen Ausbildung übernehmen. Gefördert wird die Übernahme mit einer einmaligen Prämie in Höhe von 3.000 Euro pro aufgenommenem Auszubildenden an das aufnehmende KMU. Eine Förderung erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie und ist befristet auf Zeiten bis zum 30. Juni 2021.

„Wichtig wäre, diese Regelung auf Betriebe aller Größenklassen auszuweiten und auch noch für 2021 zu ermöglichen. Viele Unternehmen können ihre Entwicklung bis dahin ja gar nicht abschätzen. Eine Absicherung gegen dieses Ausbildungsrisiko wäre daher sinnvoll“, erklärt Breuning. Um in den Sommermonaten noch suchende Jugendliche und Ausbildungsbetriebe zusammenzubringen, bieten die IHKs verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zum Beispiel in Form virtueller Speed Datings an. Eine Übersicht zu digitalen Formaten für die Ausbildungsvermittlung ist vor kurzem erschienen und auf www.bw.ihk.de abrufbar. In der zentralen IHK-Lehrstellenbörse unter www.ihk-lehrstellenboerse.de können Unternehmen kostenlos ihre Ausbildungsangebote einstellen.

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